Das perfekte Gesuch

Allgemeines

Die Ernst Göhner Stiftung

  • fördert grundsätzlich nur konkrete, in sich abgeschlossene und auf eine breite Wirkung ausgelegte Einzelprojekte in der Schweiz
  • wünscht keine Mittelbeschaffung auf Provisionsbasis
  • akzeptiert pro Trägerschaft und Projektdauer nur ein Gesuch
  • fordert eine breit abgestützte Finanzierung durch weitere private oder öffentliche Institutionen
  • unterstützt keine Projekte, die zu den Kernaufgaben der öffentlichen Hand gehören

Bitte beachten Sie die Richtlinien zu den einzelnen Förderbereichen.

Termine
Gesuche müssen rechtzeitig und mit vollständigen Unterlagen mindestens vier Monate vor der Realisierung des Projekts (Premiere, Vernissage, Erscheinungsdatum, Baubeginn etc.) eingereicht werden.

Bei Unklarheiten wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Kontaktperson.

Formales
Vor Einreichung eines neuen Gesuchs ist ein Schlussbericht über das letzte von unserer Stiftung unterstützte Projekt auf dem Postweg einzureichen. Bitte beachten Sie dazu das entsprechende Merkblatt.

Nur auf dem Postweg, individuell an die Stiftung gerichtete und unterzeichnete Gesuche werden geprüft. «Massenversände» werden nicht beantwortet.

Das perfekte Gesuchsdossier enthält:

  • Gesuchsformular
  • Angaben zur Projektträgerschaft (inkl. Statuten, Steuerbefreiung, letzte Jahresrechnung und Bilanz) und zu den beteiligten Personen
  • Projektbeschrieb
  • Budget mit Finanzierungsplan
  • Angabe der anderen Förderstellen, bei denen Gesuche eingereicht wurden
  • Zusammenstellung der bereits erhaltenen Zusagen anderer Förderstellen (laufende Aktualisierung erwünscht)
  • QR-Einzahlungsschein in Papierform